Sicherheit und Raum

Analysieren - Planen - Umsetzen 

Integrierte sichere Stadtplanung 

Bereits bei der Definition des Wortes SICHERHEIT zeigen sich die ersten Probleme. Ist SICHERHEIT die Abwesenheit von Unsicherheit, oder zeigt sie sich diese vielmehr als eine soziales Fiktion. Unabhängig von der Möglichkeit einer verständlichen Definition ist das Bedürfnis der Bevölkerung an einem MEHR an Sicherheit sehr deutlich zu vernehmen. Der dabei oftmals geäußerte Bedarf an einem MEHR an Polizei, stellt sich (wenn überhaupt möglich) in der kommunalen Wirklichkeit nur als Teillösung dar.

Zusammenfassend dargestellt schafft kommunales Handeln den dreidimensionalen Raum für SICHERHEIT. Die Polizei passt ihr Handeln den so geschaffenen Verhältnissen an und versucht so den sicherheitsrelevanten Spitzen der Kriminalität Einhalt zu gebieten. Bereits bei dem Zuschnitt der Zuständigkeiten zeigt sich die gelebte Relevanz staatlichen Handelns in Bezug auf SICHERHEIT. Die Polizei ist hier ein Teil einer Stadtgesellschaft und somit auch nur ein Teil einer räumlichen Sicherheitsbetrachtung.

Es gibt keine Möglichkeit SICHERHEIT objektiv darzustellen. Dieses darf aber nicht dazu führen, dass die Menschen sich nicht sicher fühlen. Das Sicherheitsgefühl zeigt sich insbesondere durch die menschliche Wahrnehmung gekennzeichnet und ist objektiven Teilbereichen nur sehr bedingt zugänglich, da alle Fakten immer auch einer individuellen menschlichen Bewertung unterliegen. Bezieht man dieses auf den Bereich der SICHERHEIT bedeutet dieses aber auch, dass alles was in einem Raum geschieht aber auch der Raum an sich auf sicherheitsrelevante Faktoren wirkt. Das Bestreiten oder Relativieren von beunruhigenden bzw. beängstigenden Umständen führt nie zu einer Verbesserung des Sicherheitsgefühls, sondern zeigt eher eine gegenteilige Wirkung. Von besondere Wichtigkeit zeigt sich hierbei die Berücksichtigung verschiedener Blickwinkel. Nur wenn sich die jeweiligen Planer und Verantwortlichen von ihrer eigenen Perspektive lösen und andere Blickwinkel annehmen und berücksichtigen, kann SICHERHEIT im positiven Sinne beeinflusst werden. 

Gerade im Bereich der Kriminalität und dem was von den Bürgerinnen und Bürgern als Kriminalität empfunden wird, zeigt sich wie unterschiedlich die Blickwinkel und sicherheitsrelevanten Bewertung sein können. Behördlicherseits wird diese Thematik rein sachlich und objektivierend auf alle Handlungen bezogen welche per Gesetz als Kriminalität definiert sind. Die Bürgerinnen und Bürger haben hier aber einen völlig anderen Bewertungsmaßstab. Für diese zeigt sich jegliches menschliches Verhalten als „Kriminalität“, welches gegen die jeweiligen gesellschaftlichen Normen und Verhaltensweisen verstößt, unabhängig davon ob dieses durch einen Gesetz oder eine Verordnung als solche definiert ist. Vereinfacht dargestellt könnte man dieses als „Das-tut-man-nicht-Regel“ definieren. Genau aus solchen unerwünschten Verhaltensweisen entstehen Bewertungsprozesse und Ängste in der Bevölkerung. Zudem wird durch unerwünschte Verhaltensweisen oftmals der Raumes mehr als negativ beeinflusst. In solchen räumlichen Kontexten ist es dann auch völlig egal ob dieser Raum als Angstraum definiert werden kann oder nicht. Es gibt eine Vielzahl von Räumen in einer Stadt in welchen sich die Bürgerinnen und Bürger unwohl fühlen und durch welche sich eine Meinungsbildung manifestiert inwiefern sich die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Stadt gut aufgehoben, sicher und durch die kommunalen und polizeilichen Vertreter ernst genommen fühlen.

Im Rahmen von Sicherheitsdebatten tauchen dann immer wieder die selben Begriffe und Schlagwörter auf, welche in der Folge Betrachtung finden. Diese Schlagwörter erheben keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit.